Verwaltungsgerichtshof 1992/71

1992/71Verwaltungsgerichtshof30.05.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1992/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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