Verwaltungsgerichtshof 1967/71

1967/71Verwaltungsgerichtshof02.02.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1967/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.02.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.