Verwaltungsgerichtshof 1924/71

1924/71Verwaltungsgerichtshof09.11.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1924/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1971

Spruch

Gemäß § 46 VwGG 1965 wird dem Antrag des EW in F und des KF ind R, beide vertreten durch Dr. Gerhard Kaspar und Dr. Hans Primus, Rechtsanwälte in Villach, Rathausplatz 1, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Verbesserung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 19. April 1971, Zl. 104.727- 22/70, betreffend Zurückweisung der Anzeige der Auflösung eines Vereines, NICHT STATTGEGEBEN.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.