Verwaltungsgerichtshof 1851/71

1851/71Verwaltungsgerichtshof28.03.1972

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1851/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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