Verwaltungsgerichtshof 1848/71

1848/71Verwaltungsgerichtshof11.09.1972

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1848/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.247,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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