Verwaltungsgerichtshof 1727/71

1727/71Verwaltungsgerichtshof20.10.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1727/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1972

Spruch

1. ) Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Punktes

IV lit. d des Bescheidspruches und der Ziffer 16 des Bescheidabschnittes B wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

2. ) Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

3. ) Der Bund hat der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von

S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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