Verwaltungsgerichtshof 1697/71

1697/71Verwaltungsgerichtshof04.05.1972

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1697/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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