Verwaltungsgerichtshof 1557/71

1557/71Verwaltungsgerichtshof12.01.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1557/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Tirol) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.541,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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