Verwaltungsgerichtshof 1527/71

1527/71Verwaltungsgerichtshof25.01.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1527/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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