Verwaltungsgerichtshof 1356/71

1356/71Verwaltungsgerichtshof21.09.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1356/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (FLD für OÖ) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.052,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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