Verwaltungsgerichtshof 1077/71

1077/71Verwaltungsgerichtshof21.09.1972

Regest

Begründung Begründungsmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1077/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1972

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (FLD für Wien, NÖ und Bgld) hat der Erstbfrin Aufwendungen in der Höhe von S 5.460,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.