Verwaltungsgerichtshof 0887/71

0887/71Verwaltungsgerichtshof25.02.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0887/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1971000887.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.