Verwaltungsgerichtshof 0760/71

0760/71Verwaltungsgerichtshof22.11.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0760/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Stadt Wr. Neustadt hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.195,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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