Verwaltungsgerichtshof 0744/71

0744/71Verwaltungsgerichtshof07.12.1971

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Gutachten Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0744/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1971
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1971:1971000744.X02

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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