Verwaltungsgerichtshof 0693/71

0693/71Verwaltungsgerichtshof22.12.1971

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0693/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für soziale Verwaltung) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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