Verwaltungsgerichtshof 0622/71

0622/71Verwaltungsgerichtshof08.02.1973

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wert

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0622/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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