Verwaltungsgerichtshof 0536/71

0536/71Verwaltungsgerichtshof14.04.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0536/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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