Verwaltungsgerichtshof 0524/71

0524/71Verwaltungsgerichtshof21.10.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0524/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.161,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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