Verwaltungsgerichtshof 0507/71

0507/71Verwaltungsgerichtshof19.01.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0507/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.