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0482/71•Verwaltungsgerichtshof 0482/71
0482/71Verwaltungsgerichtshof10.05.1971
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein
Die Beschwerde des Dr. F und der WB in L, beide vertreten durch Dr. Gottfried Köhler, Rechtsanwalt in Linz, Rainerstraße 20, gegen die als "Bescheid" bezeichnete schriftliche Erledigung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 1. Februar 1971, Zl. BauR - 1034/2 - 1970, wird zurückgewiesen.
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