Verwaltungsgerichtshof 0381/71

0381/71Verwaltungsgerichtshof27.01.1972

Regest

Alkotest Voraussetzung Alkotest Verweigerung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0381/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 390,--- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.