Verwaltungsgerichtshof 0315/71

0315/71Verwaltungsgerichtshof30.01.1973

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0315/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.300,-- binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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