Verwaltungsgerichtshof 0309/71

0309/71Verwaltungsgerichtshof09.03.1971

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0309/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1971

Spruch

Die Beschwerde der XY Partei, vertreten durch N in L, dieser vertreten durch Dr. Rudolf Hein, Rechtsanwalt in Linz, Rudigierstraße 8 a, gegen das Bundesministerium für Inneres, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, der Untersagung einer Versammlung nach dem Versammlungsgesetz 1953, wird zurückgewiesen.

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