Verwaltungsgerichtshof 0236/71

0236/71Verwaltungsgerichtshof09.06.1971

Regest

Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0236/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.093,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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