Verwaltungsgerichtshof 0190/71

0190/71Verwaltungsgerichtshof17.11.1972

Regest

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0190/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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