Verwaltungsgerichtshof 0165/71

0165/71Verwaltungsgerichtshof09.06.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0165/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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