Verwaltungsgerichtshof 0150/71

0150/71Verwaltungsgerichtshof26.05.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0150/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Tirol) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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