Verwaltungsgerichtshof 0143/71

0143/71Verwaltungsgerichtshof27.10.1971

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0143/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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