Verwaltungsgerichtshof 0137/71

0137/71Verwaltungsgerichtshof20.10.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0137/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Dr. L. D Aufwendungen in der Höhe von S 2.535,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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