Verwaltungsgerichtshof 0133/71

0133/71Verwaltungsgerichtshof17.06.1971

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0133/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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