Verwaltungsgerichtshof 0112/71

0112/71Verwaltungsgerichtshof09.12.1971

Regest

Punktation Interimsvertrag Vorvertrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0112/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen, zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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