Verwaltungsgerichtshof 0092/71

0092/71Verwaltungsgerichtshof02.07.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0092/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.128,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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