Verwaltungsgerichtshof 2144/70

2144/70Verwaltungsgerichtshof15.09.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2144/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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