Verwaltungsgerichtshof 2005/70

2005/70Verwaltungsgerichtshof07.06.1971

Regest

Übergangene Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2005/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.045,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.