Verwaltungsgerichtshof 2003/70

2003/70Verwaltungsgerichtshof26.11.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2003/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.228,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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