Verwaltungsgerichtshof 1919/70

1919/70Verwaltungsgerichtshof27.01.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1919/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1970001919.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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