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1841/70•Verwaltungsgerichtshof 1841/70
1841/70Verwaltungsgerichtshof09.11.1970
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein
Die Beschwerde der HS in W, vertreten durch Dr. Winfried Obitsch, Rechtsanwalt in Wien I, Dominikanerbastei 10, gegen den Gemeinderat der Gemeinde G in Niederösterreich wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Berufung gegen eine Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde G zu einem Grundabteilungsansuchen wird zurückgewiesen.
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