Verwaltungsgerichtshof 1770/70

1770/70Verwaltungsgerichtshof02.04.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1770/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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