Verwaltungsgerichtshof 1687/70

1687/70Verwaltungsgerichtshof28.04.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1687/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1971

Spruch

Den angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.285,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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