Verwaltungsgerichtshof 1649/70

1649/70Verwaltungsgerichtshof15.03.1971

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1649/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.