Verwaltungsgerichtshof 1619/70

1619/70Verwaltungsgerichtshof09.12.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1619/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1,090,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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