Verwaltungsgerichtshof 1607/70

1607/70Verwaltungsgerichtshof26.03.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1607/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in vier Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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