Verwaltungsgerichtshof 1574/70

1574/70Verwaltungsgerichtshof23.04.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1574/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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