Verwaltungsgerichtshof 1505/70

1505/70Verwaltungsgerichtshof15.02.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1505/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1971
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1971:1970001505.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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