Verwaltungsgerichtshof 1470/70

1470/70Verwaltungsgerichtshof30.04.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1470/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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