Verwaltungsgerichtshof 1399/70

1399/70Verwaltungsgerichtshof01.02.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1399/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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