Verwaltungsgerichtshof 1386/70

1386/70Verwaltungsgerichtshof21.06.1971

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Behörden Vorstellung BauRallg2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1386/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 330,-- und der mitbeteiligten Partei FK Aufwendungen in der Höhe von S 1.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der belangten Behörde und der genannten mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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