Verwaltungsgerichtshof 1336/70

1336/70Verwaltungsgerichtshof03.03.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1336/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1972

Spruch

Die Beschwerde der ES wird als unbegründet abgewiesen.

Diese Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der Marktgemeinde M als mitbeteiligter Partei, Kosten für die Gegenschrift zuzusprechen (Zlen. 1337/70, 1569/70), wird zurückgewiesen.

Der Beschwerde der Marktgemeinde M wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dieser Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.699,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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