Verwaltungsgerichtshof 1299/70

1299/70Verwaltungsgerichtshof24.05.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1299/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1971

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 195,--, zusammen S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.