Verwaltungsgerichtshof 1268/70

1268/70Verwaltungsgerichtshof16.09.1971

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1268/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1971

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Landeshauptmann von Niederösterreich) Aufwendungen in der Höhe von S 1.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.